Montag, 14. August 2017

Naturschutz im Privatwald

Der Naturschutz nimmt deutschlandweit eine immer wichtigere Rolle in der Forstwirtschaft ein. Dabei unterliegen nicht nur staatliche Wälder den Bestimmungen des Gesetzgebers sondern auch alle Privatwälder.

Die Naturschutz- und Waldgesetze des Bundes und der Länder regeln im Einzelnen, wie der Naturschutz im Wald auszusehen hat. Das reicht von ganz allgemeinen Dingen wie den Erhalt des Waldes als solchen bis zu ganz speziellen Sachverhalten.

Sogenannte "Habitatbäume" beispielsweise sind besonders schützenswert und dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden. Sie bieten vielen verschiedenen Vogel-, Säugetier- und Insektenarten Lebensraum, Schutz und Nahrung.



Diese Eiche ist von Spechthöhlen durchlöchert, doch nicht nur Spechte finden hier zuflucht, auch andere Vogel-, Insekten und Säugetierarten nutzen verlassene Spechthöhlen gerne als Behausung.

Oft sorgt eine Tierart dann soagr dafür, dass auch für andere Arten der Weg geebnet wird. Spechte zum Besispiel hacken Höhlen in einen Stamm, um dort zu brüten. Oft suchen sie sich im darauf folgenden Jahr jedoch schon wieder einen neuen Baum. Doch die Höhle bleibt nicht leer: Fledermäuse, Siebenschläfer oder Kleiber, um nur einige zu nennen, sind dankbare Nachmieter, denn sie können selbst keine Höhlen bauen.

Ein Baum wie der auf dem Foto muss also in jedem Fall erhalten bleiben.

Der Schutz der Habitatbäume ist nur ein Aspekt von vielen, die den Naturschutz im (Privat-)Wald betreffen. Andere Punkte wie z.B. den Bodenschutz werde ich an anderer Stelle nochmal aufgreifen.

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