Freitag, 27. März 2020

Natürliche Reinbestände


Neulich habe ich schonmal über gepflanzte Reinbestände geschrieben, deswegen sind heute die versprochenen natürlichen Reinbestände dran.

Eine Baumart, die, wenn man sie lässt, regelmäßig Reinbestände entwickelt, ist die Buche. Sie ist so konkurrenzstark, dass sie mühelos die meisten anderen Baumarten unterdrückt. Das Ergebnis ist ein Buchenreinbestand. 

Das Fehlen jeglicher Bodenvegetation bietet Tierarten wie dem Großen Mausohr perfekte Jagdbedingungen.
Eine Ausprägung dieses Reinbestandes ist der sogenannte Buchenhallenwald. Durch die geschlossenen Kronendecke der gleichaltrigen Buchen kommt so wenig Licht an den Boden, dass sich keine Bodenvegetation oder Naturverjüngung einstellen kann. Eine Tierart, die besonders von dieser Struktur profitiert, ist das Große Mausohr. Diese heimische Fledermausart findet ihre Nahrung am oder nah über dem Boden. Eines der bekanntesten Beispiele für Buchenhallenwälder findet sich im hessischen Nationalpark Kellerwald-Edersee, aber auch bei uns in der Region gibt es sie.

Sogar Fichtenwälder sind nicht immer menschengemacht. In höheren Hanglagen, wo die Vegetationszeit für andere Baumarten zu kurz ist, findet die Fichte ihr natürliches Habitat. In ihrem schlanken Wuchs liegt dort ihr Vorteil gegenüber Buchen und Tannen. Auf letzteren würde Schnee liegen bleiben und ein Abbrechen von Ästen oder des gesamten Stammes begünstigen. Von den schmalen Fichten rutscht der Schnee ohne größere Schäden herunter. 

In den höheren Hanglagen der Alpen aber auch der Mittelgebirge hat die Fichte in Deutschland ihr natürliches Verbreitungsgebiet, hier bildet sie oft natürliche Reinbestände.

Auch im borealen Nadelwald West-Eurasiens dominiert die Fichte. Die kurze Vegetationsperiode von maximal sechs Monaten bedingt, dass sich jährlicher Blattaustrieb nicht lohnt. Der Energieaufwand wäre zu hoch. 

Eine weiter Baumart, die von Natur aus Reinbestände bildet, ist die Sandbirke. Als Pionierbaumart mit sehr geringen Ansprüchen an den Standort kann sie sich Flächen erschließen, die für andere Baumarten (noch) nicht geeignet sind. Sie begründet oft die erste Waldgeneration, bevor die Ansiedlung anderer Baumarten möglich ist. Ihre Laubstreu trägt zur Bodenverbesserung bei, sodass anspruchsvollere Arten folgen können. Auf sandigen Standorten mit geringer Nährstoffversorgung findet man Birkenreinbestände auch über das Pionierwaldstadium hinaus.

Freitag, 20. März 2020

Monokulturen im Wald - antiquierter Unsinn?


Gestern bin ich beim Lesen der Zeitung mal wieder über einen Leserbrief gestolpert, wie man sie im Moment sehr häufig findet. Dabei ist der Grundtenor der modernen Forstwirtschaft gegenüber stets negativ und sehr einseitig.

Ein Beispiel dafür ist das Thema Monokulturen. Unter einer Monokultur bzw. einem Reinbestand, wie wir Förster es nennen, versteht man einen Waldbestand, der aus nur einer Hauptbaumart aufgebaut ist. Nicht immer handelt es sich dabei um Nadelhölzer wie Fichte oder Kiefer, auch Laubgehölze wie Buche, Birke oder Erle können eine Monokultur bilden. 

Weil aber die meisten Menschen unter dem Begriff „Monokultur“ eine Nadelholzmonokultur verstehen, will ich mich mal auf diese Unterkategorie beschränken.

Ein typischer Fichtenforst im deutschen Mittelgebirge

Ich will kein Loblied auf Monokulturen singen. Um Gottes willen. Jeder weiß, dass solch einheitliche Bestände instabiler gegenüber Stürmen und Insekten sind als strukturreiche Mischbestände und naturschutzfachlich sind sie meist auch eher fragwürdig. 

Aber schon aus der Historie heraus, haben wir in Deutschland viele Monokulturen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden etwa 10 % der Waldflächen in Deutschland kahlgeschlagen, um den Alliierten als Reparationszahlung zu dienen. Auch innerhalb Deutschlands war der Holzbedarf enorm, denn Häuser mussten wieder aufgebaut, im prosperierenden Ruhrgebiet Kohlegruben befestigt werden.

Die Folge waren riesige Kahlflächen, die es wieder aufzuforsten galt. Damit möglichst schnell wieder ein Holzertrag eingefahren werden konnte, forsteten die Deutschen und vor allem die Kulturfrauen mit schnellwüchsigen Nadelhölzern auf. In erster Linie mit Fichte und Kiefer.

Auch heute haben sie noch eine gewisse Berechtigung. Ein Großteil der Holzindustrie ist auf die Verarbeitung von Nadelholz spezialisiert bzw. angewiesen. Der Grund dafür ist ganz einfach. Vergleicht man rein vom Habitus eine Fichte mit einer Buche, fällt auch dem Leien sofort auf, dass Fichten in der Regel immer gleich aussehen. Langer gerader Stamm, feine Äste, wenige Unregelmäßigkeiten. Eine Buche hingegen hat stärkere Äste, ist oft etwas krummer und, was von außen nicht zu sehen ist, das Holz ist schwerer als das der Fichte. Eine Fichte ist also in einer Industrie, in der es darauf ankommt, möglichst schnell möglichst viele möglichst gleiche Produkte zu produzieren, der Buche überlegen. Außerdem wächst sie sehr viel schneller und bringt so innerhalb der gleichen Zeitspanne einen höheren Ertrag als eine Buche.

In diesem Bestand kann die hochmechanisierte Holzernte mittels Hervester und Forwarder ohne Probleme stattfinden
So wie sich alles weiterentwickelt, entwickelte sich auch die Forstwirtschaft weiter. Schon seit Jahrzehnten treiben Förster und Waldbesitzer den Waldumbau weg von Monokulturen hin zu stabilen Mischbeständen mit höherer Arten-, Alters- und Strukturvielfalt mit aller Kraft voran. Doch das geht nicht von heute auf morgen. Und das, was vor 20 Jahren noch als fortschrittlich galt, ist heute in Zeiten des Klimawandels oft schon wieder überholt.

Übrigens: Nicht alle Reinbestände sind menschengemacht. Zum Thema natürliche Reinbestände erfahrt Ihr hier demnächst mehr.

Samstag, 14. März 2020

"Ja aber der Wald gehört doch jedem!?!"


Immer wenn ich von Berufs wegen mit dem Auto in den Wald fahre und mir Spaziergänger begegnen, treffen mich böse Blicke. Erst wenn sie das Forstschild im Fahrzeug erkennen, wird der Blick verständiger und man nickt mir wohlwollend zu.

Branca und ich sind oft im Wald unterwegs...auch mit dem Auto

Aber wie ist das überhaupt? Wer darf in den Wald fahren, wer ihn betreten?

In Niedersachsen gehören knapp 60 % der Wälder Privatleuten und nur rund 40 % sind im Eigentum vom Land, dem Bund oder sonstigen Körperschaften. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, sich bei einem Waldspaziergang in einem Privatwald zu bewegen. Dabei besitzen die Waldbesitzer zwischen weniger als einem Hektar und mehreren hundert bis tausend Hektar. In meiner Region liegt der durchschnittliche Waldbesitz bei etwa 2 Hektar. Wenn man in meinem Forstrevier einen Waldweg entlang geht, passiert man oft alle zwanzig bis dreißig Meter eine weitere Grundstücksgrenze.

Das bedeutet: Wir halten uns regelmäßig auf den Grundstücken von Privatpersonen auf, ohne dies wirklich zur Kenntnis zu nehmen. Viele unterliegen dem Irrglauben, dass der Wald jedem gehört, denn man darf ihn schließlich uneingeschränkt betreten.

Tatsächlich ist es so, dass im Bundeswaldgesetz (BWaldG) das allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft in § 14 geregelt ist. Dort heißt es in Absatz 1, dass „[d]as Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung [gestattet ist]“ (§ 14, I, 1 BWaldG), und zwar unabhängig von der Form des Waldbesitzes. Absatz 2 verweist auf die Gesetzgebung der Länder, die die Einzelheiten klären sollen.
In Niedersachsen regelt das Betretungsrecht § 23 des Niedersächsischen Gesetztes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Im Grunde wird hier bestätigt, dass jeder Mensch den Wald zu jeder Zeit betreten darf, solange es der Erholung dient und für den Waldbesitzer nicht unzumutbar ist. Als unzumutbar gelten z.B. öffentliche Veranstaltungen oder die gewerbsmäßige Nutzung. Ausgenommen von dem Betretungsrecht sind „Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird.“ (§ 23, II, Nr. 1 NWaldLG)

Als Spaziergänger darf ich also den Wald zu jeder Zeit betreten. Sogar abseits der Wege z.B. zum Sammeln von Pilzen oder Beeren. Der Waldbesitzer muss die Waldbesucher dulden, sofern sie eben nichts machen, was der reinen Erholung zuwiderläuft oder eben auf oben genannten Ausnahmeflächen.

Öffentliche Veranstaltungen wie Waldjugendspiele, Sportevents oder alles, was einem gewerblichen Zweck dient – sprich, womit man Geld verdient – sind zunächst untersagt, können aber mit Einverständnis des/der entsprechenden Waldbesitzer/s ausnahmsweise erlaubt werden.

Das hier ist ein typischer Fahrweg: zweispurig, mit Split befestigt und ganzjährig befahrbar.

Autos dürfen im Wald von Privatpersonen nur gefahren werden, wenn sie sich auf tatsächlich öffentlichen Fahrwegen befinden. Das bedeutet: Der (private) Weg muss befestigt oder von Natur aus fest und ganzjährig von normalen Autos ohne Allrad befahrbar sein und die Eigentümer müssen das Befahren dulden bzw. diesem zustimmen. In der Regel sind die Wegeeinfahrten im Wald gekennzeichnet mit Schildern wie „Land- und Forstwirtschaft frei“ oder „Forstbetrieb frei“. Dann duldet der Eigentümer eindeutig nicht die private Nutzung des Weges und nur diejenigen, denen der Wald gehört oder in ihm arbeiten dürfen den Weg nutzen.

Zu letzteren zähle ich ;-)

Oft treffe ich im Wald aber auf Menschen, die bis weit in den Wald hineinfahren, um dort eine Runde mit ihrem Hund zu drehen. Wenn Ihnen der Wald nicht gehört und Sie vom Waldbesitzer auch keine Sondergenehmigung haben, ist dieses Verhalten nicht erlaubt. Es gibt genug öffentliche Parkplätze direkt am oder im Wald, auf denen legal geparkt werden darf. 
Nutzen Sie doch diese!