Dienstag, 12. September 2017

Was produzieren wir da eigentlich im Wald? -Die verschiedenen Sortimente

Baum ist nicht gleich Baum und Holz ist nicht gleich Holz. So viel ist klar. Aber genau das macht die Schwiereigkeiten aus, wenn man eine Durchforstung plant.
Ich muss mir im Vorhinein überlegen, welche Baumarten bzw. welches Holz anfällt, wie viel es ungefähr wird, in was für Sortimente die Stämme geschnitten werden sollen und ob es aktuell überhaupt eine Nachfrage nach diesen Sortimenten gibt. 

Hier liegen 4,5m lange Küstentannenabschnitte, aus denen irgendwann Bretter gesägt werden.
Beim Nadelholz unterscheidet man zwischen Stammholz, Abschnitten und Industrieholz. Stammholz, also Stämme, die bis zu 20 Meter lang sein dürfen, werden beispielsweise zu Balken für Dachstühle verarbeitet. Abschnitte, die entweder 3, 4 oder 5 Meter lang sind, zu Brettern. Aus Industrieholz, das oft schon ganz trocken oder faul ist und dessen Länge in der Regel zwischen 2,4 und 3 Metern liegt, wird zum Beispiel Papier oder Tierstreu hergestellt. Auch Spanplatten bestehen aus diesem Holz. Es versteht sich von selbst, dass Stammholz und Abschnitte wertvoller sind als Industrieholz.
 

Im Laubholz gibt es etwas andere Sortimente. Das Stammholz untergliedert sich in besseres z.B. für den Möbelbau und schlechteres, welches eher für Europaletten genutzt wird. Das bessere Stammholz wird heutzutage sogar sehr oft in Container verladen und nach Asien verschifft. Der Rest des Holzes wird als Brennholz oder Industrieholz vermarktet. Gelegentlich kommt es vor, dass ein Käufer auf der Suche nach Abschnitten ist, welche er dann zu Dielen oder Parkett sägt, dann versuchen wir natürlich auch, die gewünschten Sortimente zu liefern.

Aus diesen Pappeln werden in Indien Streichhölzer gefertigt.
Der eigentliche Holzverkauf wird in Niedersachsens Privatwäldern nicht durch die Förster vorgenommen, das übernehmen die Vermarktungsorganisationen der Waldbesitzer. Wir Förster stellen das Holz nur bereit. Das heißt, wir lagern es an ganzjährig LKW-befahrbaren Wegen, messen die genaue Menge und übermitteln diese an Käufer und Vermarktungsorganisation. Letzere schreibt dann die Abrechnung und sorgt dafür, dass der Waldbesitzer sein Geld bekommt.

Montag, 4. September 2017

Eine Kultur will gut geplant sein

Wenn wir im Wald eine neue Kultur anlegen wollen, ist einiges an Vorarbeit notwendig. Zuerst sollte sich der Waldbesitzer klar darüber werden, in welche grobe Richtung seine (Baumarten-) Wünsche gehen und ob er dafür Fördergelder in Anspruch nehmen möchte.

So kann eine Douglasienkultur drei Jahre nach der Pflanzung aussehen.

Nicht jede Kultur ist aber förderfähig. Umso wichtiger ist es, dass ich den Waldbesitzer dazu eingehend beraten kann. Reine Nadelholzkulturen werden in Niedersachsen beispielsweise nicht gefördert, Kulturen mit mindestens 50% Laubholzanteil werden aber schon mit 70% der Nettokosten gefördert, reine Laubkulturen sogar mit 85% der Nettokosten. Um Fördermittel zu erhalten muss die Kultur aber zudem mindestens 3000 m² groß sein. Außerdem muss man noch wissen, dass nicht jede Baumart gleich stark gefördert wird. Die meisten Laubbäume werden allerdings zu 100%, die meisten Nadelbäume jedoch nur zu 50% bezuschusst.

Doch welche Baumarten passen überhaupt auf meinen Standort? Darüber gibt eine Standortkartierung Auskunft. Sie ermittelt anhand von Bodenproben, wie es um den Nährstoff- und Wasserhaushalt des Bodens bestellt ist und um was für ein Bodensubstrat es sich handelt, z.B. Sand oder Lehm etc.


In diesem Jahr habe ich das erste Mal Elsbeeren in einer Kultur 

gepflanzt und sie sind richtig gut angewachsen.

In einer Matrix kann ich dann genau ablesen, welcher Waldentwicklungstyp (WET) auf diesem Standort möglich ist und dementsprechend auch gefördert wird. In den WETs ist genau festgelegt, welche Baumarten ich pflanzen darf und muss.

Wenn mein Waldbesitzer keine Förderung in Anspruch nehmen möchte, braucht er auch keine Standortkartierung. Er kann dann auf der Fläche jede Baumart pflanzen, die er möchte und unterliegt nicht den Vorgaben von Bund und Land.

Jeder Waldbesitzer muss also für sich selbst entscheiden, welches Konzept für ihn am besten passt und egal, wie er sich entscheidet, helfe ich ihm dann, die Planung in die Tat umzusetzen.

Montag, 28. August 2017

Der verhängnisvolle Pilz

Die Esche ist eine Baumart, die auf recht nassen Standorten wunderbar hartes und helles Holz produziert. Sie ist eine der wenigen heimischen Baumarten, die ausgezeichnet mit Nässe zurecht kommen. Ähnlich gut schafft das fast nur noch die Erle, aber deren Holz ist nicht so wertvoll.

Seit einiger Zeit aber ist die Esche in ihrer Existens bedroht. Ein Pilz, genauer gesagt das Falsche Weiße Stängelbecherchen (Hymenoscyphus pseudoalbidus), befällt die Eschen und bringt sie zum Absterben. Im Moment sieht es sogar so aus, als würde tatsächlich jede befallene Esche innerhalb kurzer Zeit das Zeitliche segnen. 


Immer mehr Eschen werden von dem Falschen Weißen Stängelbecherchen befallen und zum Absterben gebracht.

Der Pilz sorgt neben dem Absterben des Baumes auch dafür, dass das Holz entwertet wird. Die Esche fault von innen heraus weg und faules Holz möchte natürlich niemand gerne kaufen. Da aber im Moment wahnsinnig viel Eschenholz zwangsweise anfällt, gehen die Preise in den Keller.

Ein weiteres Problem, das der Pilz mit sich bringt, ist die deutlich erhöhte Bruchgefahr in der Eschenkrone und auch am Stamm. Entlang von öffentlichen Straßen, an denen Wald- bzw. Baumbesitzer verkehrssicherungspflichtig sind, müssen befallene Eschen möglichst sofort gefällt werden, damit keine Baumteile auf die Straßen fallen und so Unfälle verursachen. 

Es stellt sich natürlich die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, befallene Eschen zu retten, aber leider gibt es derzeit kein wirksames Gegenmittel auf dem Markt. Die einzige Hoffnung ist jetzt, dass sich einzelne Eschen als resistent erweisen und von diesen dann resistentes Saatgut gewonnen werden kann. 


Ganze Bestände in allen möglichen Alterstufen werden infiziert.

Im Grunde bleibt uns nichts anderes übrig, als abzuwarten, was zukünftig mit der Esche passieren wird. Ein Totalausfall dieser wertvollen Baumart wäre ein riesiger Verlust für die Forstwirtschaft.

Montag, 21. August 2017

Jagd

Ich werde immer wieder auf das Thema Jagd angesprochen, denn natürlich hängt es unweigerlich mit dem Wald und der Forstwirtschaft zusammen. Ich bin jedoch in erster Linie Försterin und nicht Jägerin.

Im Privatwald in Niedersachsen ist die Jagd keine Pflichtaufgabe der zuständigen Förster. Das ist anders als im Staatswald. Die Bediensteten der Niedersächsischen Landesforsten müssen jagen gehen, wir Privatwaldförster nicht. 

Nichtsdestotrotz muss jeder Förster, auch die, die im Privatwald arbeiten, einen Jagdschein besitzen. Das ist eine Einstellungsvoraussetzung und soll sicherstellen, dass der zuständige Förster oder die Försterin die Zusammenhänge zwischen Wald und Wild kennt, richtig deuten und auch erklären kann.

Jagd bedeutet nicht nur "Totschießen" sondern auch die Natur genießen und beobachten.

Auch ich bin Jägerin, vielleicht nicht so aktiv und passioniert wie andere jagende Förster, aber doch so, dass ich regelmäßig auf Ansitz gehe oder an Gesellschaftsjagden teilnehme. Bei letzteren liegt der Vorteil für mich vor allem darin, dass ich dort viele meiner Waldbesitzer treffe und mit Ihnen so auch ins Gespräch über ihren Wald komme. 

Jagd ist wichtig. Die Wilddichte in unserer Region ist so hoch, dass sich Laubbaumarten wie Eiche und Kirsche und auch manche Nadelbaumarten wie Douglasie oder Weißtanne nicht natürlich verjüngen können, weil das Wild die Triebe verbeißt oder an den jungen Bäumchen seine Geweihe bzw. Gehörne verfegt.

Ein Förster, der aber immer nur predigt, es müsse mehr geschossen werden, und selber nichts schießt, ist nicht wirklich glaubwürdig. Deswegen sollte man als Försterin, auch wenn es keine Pflicht ist, bei den Waldbesitzern mit gutem Beispiel vorangehen. 

Montag, 14. August 2017

Naturschutz im Privatwald

Der Naturschutz nimmt deutschlandweit eine immer wichtigere Rolle in der Forstwirtschaft ein. Dabei unterliegen nicht nur staatliche Wälder den Bestimmungen des Gesetzgebers sondern auch alle Privatwälder.

Die Naturschutz- und Waldgesetze des Bundes und der Länder regeln im Einzelnen, wie der Naturschutz im Wald auszusehen hat. Das reicht von ganz allgemeinen Dingen wie den Erhalt des Waldes als solchen bis zu ganz speziellen Sachverhalten.

Sogenannte "Habitatbäume" beispielsweise sind besonders schützenswert und dürfen nicht gefällt oder beschädigt werden. Sie bieten vielen verschiedenen Vogel-, Säugetier- und Insektenarten Lebensraum, Schutz und Nahrung.



Diese Eiche ist von Spechthöhlen durchlöchert, doch nicht nur Spechte finden hier zuflucht, auch andere Vogel-, Insekten und Säugetierarten nutzen verlassene Spechthöhlen gerne als Behausung.

Oft sorgt eine Tierart dann soagr dafür, dass auch für andere Arten der Weg geebnet wird. Spechte zum Besispiel hacken Höhlen in einen Stamm, um dort zu brüten. Oft suchen sie sich im darauf folgenden Jahr jedoch schon wieder einen neuen Baum. Doch die Höhle bleibt nicht leer: Fledermäuse, Siebenschläfer oder Kleiber, um nur einige zu nennen, sind dankbare Nachmieter, denn sie können selbst keine Höhlen bauen.

Ein Baum wie der auf dem Foto muss also in jedem Fall erhalten bleiben.

Der Schutz der Habitatbäume ist nur ein Aspekt von vielen, die den Naturschutz im (Privat-)Wald betreffen. Andere Punkte wie z.B. den Bodenschutz werde ich an anderer Stelle nochmal aufgreifen.